AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Präambel
(1) Lifexperiences SL (im Folgenden als „Unternehmen“ bezeichnet) handelt ausschließlich als Vermittler von Charterflügen, Rundflügen, Fotoflügen und anderen Lufttransportdienstleistungen. Das Unternehmen besitzt, betreibt, wartet oder kontrolliert keine Flugzeuge und erbringt keine Lufttransportleistungen. Alle Flüge werden von The Aviation Helicopter Centre durchgeführt, einem unabhängigen Drittanbieter, der über eine vollständige Lizenz verfügt und allein für die Sicherheit, den Betrieb und die Einhaltung der Vorschriften seiner Flugzeuge verantwortlich ist. Das Unternehmen übernimmt keine Haftung für Zwischenfälle, Unfälle, Verspätungen oder Schäden, die sich aus der Durchführung der Flüge ergeben. Die Fluggäste gehen ein direktes Vertragsverhältnis mit The Aviation Helicopter Centre ein, und alle Ansprüche oder Streitigkeiten müssen direkt mit diesem Unternehmen geregelt werden. Es gelten die Terms & Conditions von The Helicopter Center.
(2) Diese Allgemeinen Beförderungsbedingungen gelten für alle vermittelten Flüge des Unternehmens, die die Beförderung von Personen zum Gegenstand haben, sofern nicht davon abweichende individuelle vertragliche Vereinbarungen getroffen wurden.
§ 2 Abschluss und Inhalt des Vertrages/Bezahlung des Fluges
(1) Ein Kaufvertrag zwischen dem Fluggast (nachfolgend auch „Passagier“ genannt) wird durch Reservierung des Fluges durch den Fluggast und einer schriftlichen oder elektronischen Auftragsbestätigung durch das Unternehmen geschlossen. Mit dem Erwerb des Flugtickets erkennt der Fluggast die Allgemeinen Geschäftsbedingungen an und bestätigt, mit den Terms & Conditions von The Aviation Center einverstanden zu sein. Mit dem Kauf des Fluges geht der Passagier einen direkten Beförderungsvertrag mit The Aviation Center ein.
§ 3 Verspätung und Annullierung/Abweichung von der vereinbarten Flugroute
(1) Aus technischen, meteorologischen oder operativen Gründen kann sich der Flug verzögern oder er muss annulliert werden. Bei einer Verspätung haftet das Unternehmen nicht für einen Schaden, sofern sie ihn nicht verschuldet hat. Eine Haftung für Folgeschäden wird ausgeschlossen.
(2) Verzögert sich der Abflug, weil der Passagier nicht zur vereinbarten Zeit zum Einsteigen bereit ist, kann das Unternehmen den Flug nach einer Wartezeit von dreißig Minuten annullieren, ohne dass eine Rückerstattung des Flugpreises erfolgt.
(4) Verzögert sich der Abflug um mehr als eine Stunde oder muss das Unternehmen einen Flug aus Gründen annullieren, die weder der Passagier noch die Gesellschaft zu vertreten haben, erstattet das Unternehmen den Flugpreis zurück. Bei jedweder Art von Rundflügen und bei Flügen, die aufgrund eines Gutscheines stattfinden, verschiebt sich der Flug auf einen späteren Zeitpunkt. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
(5) Macht das Unternehmen den Passagier vor Abflug darauf aufmerksam, dass der Flug aus meteorologischen Gründen möglicherweise auf der Strecke abgebrochen werden muss und nimmt der Passagier dieses Risiko in Kauf, trägt der Passagier die Kosten seiner Weiterreise bzw. seiner Rückkehr mit einem anderen Transportmittel. Er schuldet der Gesellschaft auch bei Abbruch des Fluges den vereinbarten Beförderungspreis, abzüglich eingesparter Gebühren oder eingesparter Treibstoffkosten.
§ 4 Haftung für Personen- und Gepäckschäden
(1) Gesetzlich haftendes Unternehmen für Personen- und Gepäckschäden ist The Aviation Center.
§ 5 Weisungsrecht des Piloten
Der Pilot ist jederzeit berechtigt, alle notwendigen Sicherheitsmaßnahmen für einen bevorstehenden bzw. stattfindenden Flug zu ergreifen. Er hat volle Entscheidungsbefugnisse und insbesondere ein Weisungsrecht gegenüber allen Passagieren. Die Passagiere müssen seine Anweisungen und die Anweisungen der übrigen Besatzung befolgen.
§ 6 Schlussbestimmung
(1) Sämtliche Ansprüche aus bzw. in Verbindung mit dem zwischen den Parteien abgeschlossenen Beförderungsvertrag unterliegen dem spanischen Recht.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem zwischen den Parteien abgeschlossenen Beförderungsvertrag ist Palma.